Wahl des Kirchengemeinderats am 30.03.2025

Ein lebendiges Gremium mit Gestaltungskraft

Die Arbeit im Kirchengemeinderat ist interessant, gestaltungsoffen und bestimmt die Zukunft der Gemeinde mit. Sind Sie zukünftig dabei?

Sich für die Gemeinschaft einbringen, die Gemeinde vor Ort mitgestalten und zukunftsweisende Entscheidungen treffen - all dies ist im Kirchengemeinderat möglich. Wenn am 30. März nächsten Jahres gewählt wird, wäre es wichtig, möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten zu haben, die sich in diesem Sinne einbringen. Wir möchten in den nächsten Wochen dafür werben. Kandidatenvorschläge nimmt der Wahlausschuss entgegen.

Wahlausschuss und Ansprechpartner

  • Matthias Ruf (Vorsitzender)
  • Dr. Ulrich Stolz (Stellvertreter)
  • Julia Hilgendorff (Beisitzerin)
  • Wolfgang Miller (Schriftführer).

Sie können sich vorstellen für den Kirchengemeinderat zu kandidieren? Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner für alle Fragen zur Kirchengemeinderatswahl sind
Matthias Ruf für den Wahlausschuss (dialog@sanktmichael.de) und
Daniela Naumann für den KGR (kgr.sillenbuch@stuttgart-johannes23.de)

In Kürze: das Wichtigste zum Kirchengemeinderat und zur Wahl

  • Der Kirchengemeinderat soll aus 12 Frauen und Männer bestehen. Wählbar sind Katholikinnen und Katholiken, die sich der Gemeinde St. Michael zugehörig fühlen. Der Wohnort muss nicht zwingend in Sillenbuch sein.
  • Bis 19. Januar 2025: Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten, die mitgestalten wollen. Wir freuen uns über Ihre Vorschläge oder Ihre Bereitschaft. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: mit dem KGR  (kgr.sillenbuch@stuttgart-johannes23.de) oder dem Wahlausschuss (dialog@sanktmichael.de)
  • Bis zum 9. Februar 2025 holt der Wahlausschuss die schriftliche Zustimmung zur Kandidatur ein.
  • Mitte Februar wird ein Kandidatenprospekt veröffentlicht und die Kandidaten werden der Gemeinde vorgestellt.
  • Ab 20.02.2024 erhalten die wahlberechtigten Gemeindemitglieder die Wahlbenachrichtigung, die Unterlagen für die Briefwahl und den Kandidatenprospekt.
  • Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Briefeinwurf in einem Wahlbriefkasten abgegeben werden.  
  • Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben und im Wahllokal wählen, und zwar
    am Samstag 29.03.2025, 17:30 - 19:30 Uhr im Augustinum, und
    am Sonntag 30.03.2025, 10:00 - 13:00 Uhr im Gemeindehaus

In Kürze: das Wichtigste zum Kirchengemeinderat und zur Wahl

Wozu Kirchengemeinderat

Wer katholisch ist, gehört der katholischen Kirchengemeinde des jeweiligen Wohnortes an; die Kirchengemeinde ist somit „der Wohnort des Glaubens in Gemeinschaft“. Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium von „Kirche am Ort“. Er gestaltet und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde, hier bekommt Kirche ein Gesicht.

Was ist ein Kirchengemeinderat?

Ähnlich wie auf politischer Ebene der Stadt- oder Gemeinderäte,
entscheidet der Kirchengemeinderat über Schwerpunkte, konkrete Projekte und die Finanzen der Kirche am Ort. Hier zeigt sich Kirche
in ihren vielfältigen Facetten:

  • als Ort des gemeinsamen Glaubens und Feierns
  • als Ort des Beistands in Notsituationen und Lebenskrisen
  • als Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe

Neben und mit der Kirchengemeinde prägen auch soziale und karitative Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime sowie katholische Verbände und vieles mehr die „Kirche am Ort“.
Rund 1000 Kirchengemeinden gibt es in Württemberg; sie sind alle Teil der Diözese Rottenburg-Stuttgart als übergeordnete Ebene mit mehr als 1,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken.

Wie wird gewählt?

  • alle Katholik:innen ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören,können kandidieren und gewählt werden.
  • alle Katholik:innen ab 16 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören,dürfen wählen und können Kandidat:innen vorschlagen
  • die KGR-Wahl findet alle fünf Jahre als allgemeine Briefwahl statt

Wie „funktioniert“ ein KGR

Leiten

Der KGR leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Der Vorsitz des KGRs besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem kraft Amtes und einer:m gewählten Vorsitzenden mit bis zu zwei Stellvertreter:innen.

Verantworten

Alle gewählte KGR-Mitglieder haben Sitz und Stimme. Es wird nicht nur geredet, es wird auch entschieden.

Spezialisieren

Um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, kann der Kirchengemeinderat zu verschiedenen Themen Sachausschüsse einrichten, etwa für Jugend, Familie, Klimaschutz etc.

Vernetzen

Die Arbeit im KGR bietet viele Möglichkeiten zur Kooperation mit
Partner:innen im ökumenischen, sozialen und kommunalen Bereich.

Entfalten

Die Kirchengemeinde und der KGR „leben“ von den Charismen, die Menschen mitbringen und entfalten – es kommt darauf an, der Kirche am Ort ein Gesicht zu geben!

Pfarrbüro St. Michael
Kleinhohenheimer Straße 11
70619 Stuttgart

Telefon 0711 25 24 94-50
stmichael.sillenbuch@drs.de

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